Pachtzins 2018
Neue Pachtzinsverordnung ab 2018
Mit der Anpassung des Ertragswertes ist gleichzeitig auch eine Änderung der Berechnung des höchstzulässigen Pachtzinses verbunden. Die Änderung der Pachtzinsverordnung entspricht dem Verhandlungsergebnis des Pächterverbandes mit dem Verband landwirtschaftlicher Grundeigentümer. Primäres Ziel war es demnach, die landwirtschaftliche Gewerbepacht gegenüber der parzellenweisen Verpachtung zu stärken. Zudem wird dem gesetzlichen Auftrag zur Abgeltung der Verpächterlasten nachgekommen.
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