Ertragswert 2018

Der Bundesrat hat die Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes per 1. April 2018 in Kraft gesetzt.

Was ist wichtig zu wissen?

  • Die neue Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes ist per 1. April 2018 in Kraft gesetzt worden.
  • Das Wertniveau steigt im Schnitt um 10 bis 20% an. Dies ist im Vergleich zur Zeitspanne von 14 Jahren wenig; im Einzelfall kann es viel sein. In der gleichen Zeit stieg im Schnitt die Fläche auf über 24 ha LN und damit auch der Cashflow um gut 20% an.
  • Der für die Wertbestimmung massgebende Kapitalisierungssatz sinkt von 4.41% auf 4.24% und wird neu mit dem gewichteten Kapitalkostensatz (WACCs) bestimmt. Als Bemessungsperiode für die Festlegung der massgeblichen Grundlagen (Betriebseinkommen, Landgutsrente, Kapitalisierungssatz usw.) sind die Jahre 2009 bis 2024 festgelegt worden.

Der Ertragswert nach der neuen Schätzungsanleitung, und damit auch die Belastungsgrenze, kann mit der Software Agrivalor® berechnet werden.

Ebenfalls auf den 1. April 2018 wurden Änderungen bei der Berechnung des höchstzulässigen Pachtzinses gemäss der Pachtzinsverordnung in Kraft gesetzt. Lesen Sie mehr dazu unter: Pachtrecht

Weitere Ausführungen zum Ertragswert ab April 2018 finden Sie hier.