Haftung
Für direkte oder unmittelbare Schäden haftet die Lizenzgeberin gegenüber dem Lizenznehmer nur bis zum Betrag einer jährlichen Lizenzgebühr. Die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche.
Der Lizenznehmer haftet ausdrücklich für alle Schäden gegenüber der Lizenzgeberin, die aufgrund von Urheberrechtsverletzungen entstehen.
Vorbehalten bleibt die Haftung der Parteien für Schäden an der Software, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, sowie die unter Ziffer IV.A des Lizenzvertrags (s. Lizenzvertrag) aufgeführte Freistellungsverpflichtung.
Weitere Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Lizenzvertrag: